Sendungen, die die Anlieferungsvorschriften nicht erfüllen, werden nicht angenommen.

Inhalt und Gestaltung aller fertig angelieferten Werbemittel müssen vor Produktionsbeginn mit dem Verlag abgestimmt werden.

Die angelieferten Produkte dürfen in ihrer Verpackung weder beschädigt noch deformiert sein.

Die Anlieferung aller Produkte muss stapelbar auf Europaletten und mit einer Griffhöhe von mind. 10 cm unverschränkt erfolgen.

Jede Anlieferung muss einen Begleitlieferschein mit folgenden Angaben enthalten:

- Objekt
- Ausgabenummer
- Produktname
- Art der Ad-Specials
- Anzahl der Paletten
- Exemplare pro Palette
- Exemplare Gesamtlieferung
- Auftraggeber
- Absender und Empfänger
- Raum für Vermerke

Mindestens an zwei Seiten, möglichst aber an allen vier Seiten ist eine Palettenfahne anzubringen. Die Angaben auf Lieferschein und Palettenfahnen müssen übereinstimmen.

Die Palettenverpackung muss Verschieben oder Verrutschen des Inhalts ausschließen.

Sie muss so beschaffen sein, dass keine Feuchtigkeit von außen eindringen kann.

Wegen möglicher weiterer Bearbeitungsorte entnehmen Sie bitte die verbindlichen Anlieferungstermine und Anlieferungsanschriften der Auftragsbestätigung.

Bei evtl. auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber den Ad-Specials.

Bei angelieferten Produkten ist die Lieferbasis die in der Auftragsbestätigung genannte Druckauflage.